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Diese AGB sind relevant für alle Angebote, Kaufs- und Verkaufsverträge, und Lieferungen von Güter und Dienste welche beim Verkäufer in den Handel gebracht werden, es sei denn, explizit anderes übereingestimmt. Käufer akzeptiert den Geltungsbereich dieser AGB nur durch seinen Auftrag. Allgemeine oder spezifische Einkaufsbedingungen, hantiert durch Käufer, werden durch Verkäufer nicht akzeptiert, und sind nicht gültig für alle Angebote, Vertrage und Lieferungen, welche durch diese AGB einschließt werden, es sei denn, und nachdem, diese Einkaufsbedingungen explizit durch Verkäufer (und, wenn diese eine Rechtsperson ist, durch ein Vorstandsmitglied davon) anwendbar erklärt sind auf eine spezifische Transaktion. Akzeptation auf diese Weise des Geltungsbereichs einiger Einkaufsbedingungen würde keineswegs bedeuten, dass die Einkaufsbedingungen auch anwendbar (würden) sein auf andere Transaktionen zwischen Käufer und Verkäufer. Wenn ein Angebot und/oder Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer dieser Angeboten und/oder Vertrage, welche sind beherrscht durch diese AGB, abweichende Vorgaben enthalten, und der Geltungsbereich nicht explizit ist bestätigt, bleiben übrige Vorgaben unvermindert gültig.
Alle Offerten sind unverbindlich, jedoch Verkäufer ist gebunden an die preise, welche in der schriftlich aufgegebenen Offerte offeriert sind, während eine Zeitspanne der 14 Tagen, gerechnet ab die Versendung der betreffenden Offerte. Alle Preise sind netto bar, ohne Rabat und ohne Steuer, schuldig zum Zeitpunkt der Lieferung. Wenn Käufer eine Bestellung macht, ohne dass Käufer und Verkäufer explizit einen Preis verabredet haben, wurde diese Bestellung ungeachtet frühere Offerten oder Preise ausgeführt gegen die Preise, gültig zum Zeitpunkt der Bestellung. Für jeden vereinbarten Betrag ist 10% Spielraum erlaubt, was bedeutet, dass Käufer verpflichtet ist 10% mehr oder weniger zu empfangen und bezahlen. Verkäufer hat Recht Auftrage nicht zu akzeptieren, wenn er nicht gehalten ist an dem betreffenden Auftrag. Er muss falls Käufer innerhalb 5 Arbeitstage benachrichtigen, gerechnet ab Empfang des Auftrags.
Verkäufer hat seine Pflicht zu liefern erfüllt durch einmal die Güter an Käufer an zu bieten, auf den abgesprochenen Zeitpunkt. Der Bericht des Frachtführers reicht als vollständig Beweis, dass die Güter angeboten sind, wenn Käufer verweigert die Güter zu empfangen. Falls gehen die Kosten zugehörig bei Retoursendung, einlagern, und andere notwendige Kosten zu Lasten des Käufers. Das Angebot zu liefern wird dann gleich sein mit der Lieferung. Verkäufer wird die Güter 30 Tage nach Anbietung einlagern, wenn Käufer verweigert die Güter in Empfang zu nehmen. Er wird Käufer schriftlich benachrichtigen, dass er die Güter abholen (lassen) kann, gegen Kontante Bezahlung. Am Ende dieser Periode ist Verkäufer berechtigt die Güter an Dritten zu verkaufen oder einigermaßen anderes zu entscheiden. Wenn bei Lieferung auf Abruf keine Frist verabredet ist, gelt eine Frist von 4 Monaten, anfangend auf dem Tag des Kaufvertrags. Am Ende dieser Frist, oder am Ende der übereingestimmten Frist, ist Verkäufer berechtigt ohne Achtung der einigen Kreditlaufzeit Bezahlung der auf Abruf verkaufte Güter zu fordern.
Verzögerte Lieferung, vorausgesetzt dass diese sich innerhalb redliche Grenze empfindet, meint keinesfalls, dass Käufer berechtigt ist zu Schadensersatz oder zu Auflösung des Vertrags. Wenn jedoch bei Anfang des Vertrags, dass die Lieferung auf einen Bestimmten Zeitpunkt stattfinden soll und Käufer Verkäufer schriftlich benachrichtigt hat, dass diese Frist keinesfalls überschreiet werden soll, dann ist Käufer berechtigt, nach Verstreichen der vereinbarten Frist in welche keine Lieferung stattgefunden hat, den Kaufvertrag ohne richterliche Einmischung zu enden. Er ist verpflichtet Verkäufer schriftlich zu benachrichtigen. Käufer hat falls unvermindert Anspruch auf einen Schadensersatz, außer falls höhere Gewalt auf die Seite des Verkäufers. Vereinbarten Lieferdaten sind immer Zieldaten, es sei denn explizit anderes Vereinbart.
Höhere Gewalt meint: jeder Umstand welcher Verkäufer am Moment des Vereinbarens des Vertrags nicht einkalkulieren konnte, und durch welcher die Ausführung des Vertrags vernünftig nicht durch Käufer verlangt werden kann, wie: Krieg oder Kriegsgefahr, gleichgültig ob die Niederlanden dabei direkt beteiligt sein, komplette oder teilweise Mobilisierung, Kriegsrecht, Aufruhr, Sabotage, Überflutung, Brand oder andere Vernichtung in Fabriken oder Lagern und Exklusion, wie auch Lieferanten oder Herstellern welche, gleichgültig auf welche Grund – komplett oder teilweise – Ihre Verpflichtung gegenüber Verkäufer nicht nachkommen. Falls höhere Gewalt ist Verkäufer berechtigt den Vertrag zu Enden, ohne dass er dem Käufer einen Schadensersatz bezahlen muss.
Verkäufer ist immer berechtigt Vorauszahlung oder Sicherstellung von Käufer zu verlangen, bevor Lieferung an zu fangen oder zu verfolgen. Wenn Käufer mit der erwünsche Vorauszahlung scheitert, verfallt die mögliche Lieferverpflichtung, welche auf Verkäufer ruht, wobei Verkäufer Anspruch halt auf Vergütung für Schaden, Kosten und Zins gelitten durch die Käufer.
Alle Güter bleiben exklusiv Eigentum des Verkäufers bis alle Forderungen aus diese oder ältere Lieferungen des Verkäufers auf Käufer vollständig durch Käufer bezahlt sind. Die Güter können sofort durch Verkäufer zurückfordert werden, wenn Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat oder wenn Verkäufer Anlass hat zu vermuten, dass Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird. Die Kosten für Rücknahme gehen zu Lasten des Käufers. Bei Rücknahme soll kreditiert werden basiert auf den Wert, welche die Güter haben am Moment der Rücknahme, bis einem Betrag nicht höher als den ursprünglichen Rechnungsbetrag. Das Risiko zugehörig bei dem Gebrauch und dem Einlagern der gelieferten Güter, wird übergetragen an Käufer nach Lieferung, ungeachtet der Eigentumsvorbehalt festgelegt in diesen Artikel.
Nur Packung, welche innerhalb sechs Monaten nach Rechnungsdatum, portofrei und unbeschädigt, zurückgesunden ist, und welche fakturiert war, gibt Recht auf Vergütung des berechneten Wertes. Käufer wird innerhalb 30 Tage schriftlich benachrichtigt, wenn Packung ausmustert wird. Wonach die Packung eine Woche für Ihn verfügbar ist, wonach Verkäufer frei ist sich zu entledigen der Packung ohne einige Verpflichtung auf Schadenersatz. Packung, welche nicht apart auf Rechnung berechnet sind, wird nicht zurückgenommen.
Verkäufer ist immer berechtigt die Güter aus zu rüsten mit Eigenname und Warenzeichen. Käufer anerkennt, dass Intellektuelle Eigentumsrechte (Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Handelsnamerecht etc.) betreffs die Güter gekauft von Verkäufer, oder betreffs Sachen, welche durch den Verkäufer verschafft sind, so wie zum Beispiel technische Informationsblätter, Werbemittel etc. gründen immer bei Verkäufer, oder bei ein der Gesellschäfte, welcher Verkäufer Teilnehmer ist. Käufer würde diese Rechte ehren, und ist verpflichtet sich zu verhalten konform Anweisungen des Verkäufers. Wenn Käufer feststellt, dass Dritten Verletzung begehen gegen Intellektuelle Eigentumsrechte, spezifiziert in diesen Artikel, ist Käufer verpflichtet Verkäufer davon direkt zu benachrichtigen. Käufer ist nicht berechtigt einige Marken oder Unterscheidungszeichens (teils) an zu wenden als Internetdomänenname oder alphanumerisch Telefonnummer. Käufer gewährt Verkäufer das Recht um alle (verkaufs-) Information des Käufers in einer Datenbank zu speichern. Alle Rechte für diese Datenbank liegen bei Verkäufer.
1. Beschwerden, gleichgültig welcher Art, vertagen nimmer die Bezahlungspflicht des Käufers, und können nur schriftlich erkennbar gemacht werden bei Verkäufer innerhalb die Frist, beschreiben in diesem Paragraph.
2. Beschwerden sind nicht zulässig, wenn Käufer weitergegangen ist mit Verarbeitung oder weitere Lieferung, weil Käufer den Fehler mit einfache Kontrolle hätte feststellen können. Beschwerden basiert auf technisch unvermeidliche Abweichungen in Farben und Eigenschäfte.
3. Beschwerden betreffs Mankos, falsche Format, Gewicht, Anzahl, oder betreffs Packung und berechnete Preis können nur innerhalb 14 Tagen nach Lieferung der Güter erkennbar gemacht werden.
4. Beschwerden betreffs die Qualität der Güter können nur erkennbar gemacht werden innerhalb 14 Tagen nach Feststellung der Minderwertigkeit der Güter, trotzdem nicht später als sechs Monaten nach Lieferung der Güter.
5. Die Pflicht Schaden zu ersetzen des Verkäufers betreffs das Übel der Güter, oder Dokumentation, verarbeitungs- und andere Empfehlungen, Begleitung und Untersuchung, würde nimmer höher sein als einen Betrag gleich 3x der Rechnungswert der Güter, wovon das Übel beweisen ist. Keineswegs ist Verkäufer haftbar für einige mittelbarer Schaden, wie auch immer und wer auch immer.
6. Käufer hat immer die Beweislast, dass die Güter, worauf die Beschwerden sich beziehen, die gleiche Güter sind als welche geliefert sind durch den Verkäufer.
1. Käufer ist, es sei denn schriftlich anderes übereingestimmt, verpflichtet Rechnungen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug des einiges Rabattes zu bezahlen. Verrechnung mit einige Forderung auf Verkäufer ist ausgeschlossen.
2. Wenn in dem Rechnungsbetrag explizit einen Zuschlag für Kreditrestriktion aufgenommen ist, wird es erwartet, dass dieser Zuschlag zu der Rechnungsbetrag gehört. Dieser Zuschlag darf ausschließlich subtrahiert werden wenn die Rechnung für das Übrige bezahlt ist innerhalb der übereingestimmte Frist.
3. Wenn Käufer den Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig begleicht, ist er dem Verkäufer Zinsen schuldig im Wert von mindestens 1% des Rechnungsbetrag für jeden Monat (oder teil davon), mit welchem die Zahlungsfrist überschreiten ist. Wenn irgendwann die gesetzliche Zinsen ex Artikel 6: 119 a. B.W. höher sind als die Zinsen Käufer schuldig ist aufgrund die Zinsklausel in diesen Absatz, Ist Käufer berechtigt Zinsen zu fordern aufgrund Artikel 6: 119 a. B.W.. Zinsen werden falls berechnet wie angegeben in fraglichen Artikel.
4. Bezahlungen sind nur gültig, wenn sie auf die Weise gemacht werden, wie angegeben durch Verkäufer. Verkäufer ist berechtigt durch ihn empfangen Bezahlungen ab zu halten von offenstehende Kosten, verfallen Zinsen, und die älteste offenstehende Rechnungen, auch wenn Käufer angegeben hat, dass ein Bezahlung gemacht war um eine spezifische Rechnung zu bezahlen, oder wenn aus dem Betrag deutlich wird, dass Käufer anstrebte eine bestimmte Rechnung zu bezahlen.
5. Wenn Käufer, weil die Zahlungsfrist verstrichen hat, versäumt, ist Verkäufer berechtigt ihm zustehenden Betrag gerichtlich zu fordern, ohne dass weitere Mahnung notwendig ist. Verkäufer hat immer das Recht alle Vertrage auf zu lösen, welchen mit Käufer übereingestimmt sind, wenn Käufer seine Pflicht aus einen Vertrag mit Verkäufer nicht erfüllt, wenn dem Käufer Zahlungseinstellung gewährt wird, oder wenn Käufer Bankrott erklärt wird.
6. Außer dem schuldigen Betrag, ist Verkäufer auch berechtigt alle Kosten bei Käufer zu fordern, welche durch Nichtbezahlung des Käufers verursacht sind, sowohl die richterliche als auch die nicht-richterliche Inkassokosten.
7. Käufer ist nicht-richterliche Inkassokosten schuldig jedenfalls, wenn Verkäufer Hilfe von Dritten benutzt hat für Einziehung. Sie betragen 12% des schuldigen Betrags, nämlich der Rechnungsbetrag, erhöht mit Zinsen nach Absatz 3 dieses Artikels, wobei der minimale Wert €11,50 betragt. Wenn Käufer die Hauptsumme, erhöht mit den Zinsen und den nicht-richterliche Inkassokosten, bezahlt innerhalb 14 Tagen nachdem ihm die Mahnung geschickt ist durch Dritten, welchen Käufer die Einziehung hat aufgetragen, dann betragen die nicht-richterliche Inkassokosten 5% des schuldigen Betrags, nämlich der Rechnungsbetrag, erhöht mit Zinsen nach Absatz 3 dieses Artikels, wobei der minimale Wert €11,50 betragt.
8. Verkäufer ist nicht pflichtig zu beweisen, dass er verfallen ist in nicht-richterliche Inkassokosten. Wenn Verkäufer den Bankrott des Käufer beantragt, ist den letzterer, außer den schuldigen Betrag, die zugehörige richterliche und/oder nicht-richterliche Kosten, auch die Konkurskosten schuldig.
1. Auf alle Richten, Pflichten, Angebote, Bestellungen, Verträge und Lieferungen worauf diese Allgemeine Geschäftsbedingungen zutreffen, als auch diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, ist nur das Niederländische Recht relevant.
2. Alle Meinungsverschiedenheiten würde vorgetragen an dem zuständigen Gericht.
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